H e i l t   d i e   K r a n k e n

Krankensalbung – letzte Ölung – mit

 

Sündenvergebung

 

 

Die in diesem Beitrag angeführten Fundstellen beziehen sich auf die Einheitsübersetzung der Heiligen Schrift Stand 1980

 

 

Vorwort

 

In der Einführung zum nachsynodalen apostolischen Schreiben SACRAMENTUM CARITAS zitiert Papst Benedikt XVI. den heiligen Augustinus: „Wonach verlangt die Seele brennender als nach der Wahrheit?“ Und er fährt fort: „Tatsächlich trägt jeder Mensch das unstillbare Verlangen nach der letzten und endgültigen Wahrheit in sich.“ Pontius Pilatus fragte Jesus: Was ist Wahrheit (Joh 18,38)?

Jesus sagt von sich: Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben (Joh 14,6). Wer mein Jünger sein will, der verleugne sich selbst, nehme sein Kreuz auf sich und folge mir nach (Mt 16,24); d. h. jene, die seine Jünger sein wollen, haben sich folglich an den Vorgaben Jesu zu orientieren. Dies ist auch der Wille seines himmlischen Vaters, der Jesus auf dem Berg der Verklärung mit den Worten bezeugt hat: Das ist mein geliebter Sohn; auf ihn sollt ihr hören (Mk 9,7).

Seit geraumer Zeit bemühen sich die unterschiedlichen christlichen Kirchen um mehr Gemeinsamkeit. Sie folgen damit dem Verlangen des einfachen Volkes, das auf der Mahnung Jesu beruht: Sie sollen alle eins sein (Joh 17,22). Diese Einheit lässt sich aber nur so bewerkstelligen, dass alle zu dem zurückkehren, was den Vorgaben Jesu Christi entspricht und nicht an der davon abweichenden „Tradition“ festhalten, denn die Tradition ist keine Gewähr für die Wahrheit. Gott braucht auch nicht den Geist der Halbwahrheit oder der Unwahrheit, damit sein Werk, die Kirche, überleben kann. Dies sollten auch die Führer des Gottesvolkes bedenken und zu dem zurückkehren, was von Jesus Christus überliefert ist, auch wenn dadurch menschliche Unzulänglichkeiten offenkundig werden.

Der nachstehende Vergleich von Aussagen der katholischen Kirche mit den Texten der Bibel zum Thema Krankensalbung zeigt gravierende Unstimmigkeiten, zu deren Beseitigung die tonangebenden Persönlichkeiten der katholischen Kirche bislang nicht in der Lage (oder willens) waren. „Wonach verlangt die Seele brennender als nach der Wahrheit?“

 

 

 

Gegenüberstellung von Aussagen der Kirche

 

und den entsprechenden Texten der Bibel

 

mit Anmerkungen

 

zum Sakrament der Krankensalbung

 

 

Hinweis zur Textgestaltung:

Aussagen der röm. kath. Kirche (in blauer Kursivschrift)

   -KKK = Katechismus der Katholischen Kirche

   -Konzil v. T. = (dogmatisches) Konzil von Trient

Bibeltexte (in roter Schrift)

Anmerkungen (in schwarzer Schrift)

 

Basis der Krankensalbung

 

KKK 1115: Die Mysterien des Lebens Jesu sind die Grundlagen für das, was

Christus nun durch die Amtsträger seiner Kirche in den Sakramenten spendet, denn „was an unserem Erlöser sichtbar war, ist in seine Mysterien übergegangen“ (Leo d. Gr., serm. 74,2).

 

Mt 4,23-24: Er (Jesus) zog in ganz Galiläa umher, lehrte in den Synagogen, verkündete das Evangelium vom Reich und heilte im Volk alle Krankheiten und Leiden. Und sein Ruf verbreitete sich in ganz Syrien. Man brachte Kranke mit den verschiedensten Gebrechen und Leiden zu ihm, Besessene, Mondsüchtige und Gelähmte, und er heilte sie alle.

 

Lk 6,17-19: Jesus stieg mit ihnen den Berg hinab. In der Ebene blieb er mit einer großen Schar seiner Jünger stehen, und viele Menschen aus ganz Judäa und Jerusalem und dem Küstengebiet von Tyrus und Sidon strömten herbei. Sie alle wollten ihn hören und von ihren Krankheiten geheilt werden. Auch die von unreinen Geistern geplagten wurden geheilt. Alle Leute versuchten ihn zu berühren; denn es ging eine Kraft von ihm aus, die alle heilte.

 

 

K. v. Trient DS 1695: Diese heilige Salbung der Kranken aber wurde von Christus, unserem Herrn, als wahrhaftes und eigentliches Sakrament des Neuen Testamentes eingesetzt, und zwar bei Markus angedeutet (vgl. Mk 6,13), durch Jakobus aber, den Apostel und Bruder des Herrn, den Gläubigen empfohlen und verkündet.

 

Anmerkung:

Vorwort der Einheitsübersetzung zum Jakobusbrief:

„Der Verfasser dieses Briefes ist nach der Anschrift Jakobus, der ‚Knecht Gottes und Jesu Christi, des Herrn‘(1.1). Damit kann nicht der Apostel Jakobus, der Sohn des Zebedäus, oder der andere Apostel Jakobus, der Sohn des Alphäus (Mk 3,17; Apg 1,13), gemeint sein, da in der Anschrift der Aposteltitel fehlt. Mit dem Verfasser, den die Anschrift nennt, ist offensichtlich Jakobus, ‚der Bruder des Herrn‘ gemeint, der in Mk 6,3 erwähnt wird … Er erlitt im Jahr 62 n. Chr. den Märtyrertod. … Wenn Jakobus, der Bruder des Herrn diesen Brief verfasst hat, muss er spätestens im Jahr 62 geschrieben sein. Nach unserer Auffassung ist dieses in gutem Griechisch abgefasste Schreiben erst gegen Ende des 1. Jahrhunderts entstanden, und zwar in Kreisen, die sich auf Jakobus berufen konnten.“

Die Einheitsübersetzung (inklusiv der Vorworte) wurde herausgegeben im Auftrag der Bischöfe Deutschlands, Osterreichs, der Schweiz, des Bischofs von Luxemburg, des Bischofs von Lüttich, des Bischofs von Bozen-Brixen. An diesem Werk, das von der röm. kath. Kirche herausgegeben worden ist, haben namhafte Bibelwissenschaftler, darunter auch viele Bischöfe mitgearbeitet.

Das Vorwort zum Jakobusbrief widerspricht klar der Auffassung des Konzils v. T. bezüglich des Verfassers des Jakobusbriefes.

 

DS 1716: Wer sagt, die Letzte Ölung sei nicht wahrhaft und eigentlich als Sakrament von Christus, unserem Herrn eingesetzt (vgl. Mk 6,13) und vom seligen Apostel Jakobus verkündet worden (vgl. Jak 5,14 f) … der sei mit dem Anathema belegt.

 

Grundsätzliche Überlegung zur vorstehenden Aussage des Konzils v. Trient über den Verfasser des Jakobusbriefes:

        Ist die Ergründung des Schreibers des Jakobusbriefes eine Entscheidung, die man durch den Glauben herbeiführen kann oder ist dies eine Frage die in erster Linie wissenschaftlich zu beantworten ist? Liegt es daher in der Kompetenz eines Konzils wissenschaftlich festzustellen von wem der Jakobusbrief stammt. Wenn ja, dann kann auch ein Konzil durch strengen Glaubenssatz festlegen, ob der Schnee weiß ist oder schwarz. Für manche dreht sich dann wahrscheinlich auch heute noch die Sonne um die Erde. Was hat die Kirche aus dem Fall Nikolaus Kopernikus oder Galileo Galilei gelernt, wenn man an die Entscheidung des Präfekts der Glaubenskommission, Kardinal Ratzinger, bezüglich der Krankensalbung denkt?  

Ungeachtet dessen kann man nicht ausschließen, dass sich die Konzilsteilnehmer hinsichtlich ihrer Entscheidung von den ersten Worten des Jakobusbriefes leiten ließen und möglicherweis auch kirchliche Stellen vorher; denn sowohl der Brief von Papst Innozenz I. an Dezentius (416) als auch die allgemeine Kirchenversammlung zu Florenz (1438 – 1445) sowie die allgemeine Kirchenversammlung zu Trient (14.Sitzung 1551) sind davon ausgegangen, dass es sich beim Jakobusbrief um den Brief des Apostels Jakobus handelt und deshalb der Inhalt des Briefes verpflichtend ist.

Nach Jak 5,16 ist offensichtlich die Ursache jeder Krankheit in der eigenen Schuld des Erkrankten durch dessen Sünden zu sehen (eine unter den gläubigen Juden weitverbreitete Anschauung – vgl. Joh 9,2): „Darum bekennt einander eure Sünden, und betet füreinander, damit ihr geheilt werdet.“ Ohne Sündenvergebung gibt es also keine Heilung.

Der Verfasser des Jakobusbriefes kann schon deshalb nicht der gleichnamige Apostel sein, da er sonst wüsste er, dass die Sünde nicht immer die Ursache einer Krankheit ist. Als Apostel und Begleiter des Herrn wäre ihm die Heilung des Blindgeborenen (Joh 9,2) bekannt gewesen. Damals fragten die Jünger Jesus: Rabbi, wer hat gesündigt? Er selbst? Oder haben seine Eltern gesündigt, sodass er blind geboren wurde? Jesus antwortete: Weder er noch seine Eltern haben gesündigt, sondern das Wirken Gottes soll an ihm offenbar werden. Der Verfasser des Jakobusbriefes kannte offensichtlich nicht einmal die Ursachen des Leids und der Krankheit Ijobs. Wäre diese Theorie, dass jede Krankheit, jedes Leid, der eigenen Schuld des „Getroffenen“ zuzuschreiben ist, dann wäre Christus nicht wegen unserer Sünden am Kreuz gestorben sondern wegen seiner eigenen. Auch unsere Krankheit, unser Leid muss nicht die Folge unserer eigenen Sünden sein, sondern kann zur Sühne der Schuld anderer dienen (sh. Kol 1,24; 2Tim 2,3) oder auch nur eine Prüfung unseres Glaubens sein.

Ferner ist im Jakobusbrief zu lesen, dass jeder "von seiner eignen Begierde, die ihn lockt und fängt, in Versuchung geführt" wird (vgl. Jak 1,14). Wenn das zuträfe, würde Jesus, der Herr, entgegen der Aussage des Mathäusevangeliums, nicht vom Teufel in Versuchung geführt worden sein (sh. Mt 4,1f) sondern von seiner eigenen Begierde. Ebenso wenig würde Adam und Eva von der Schlange (Satan) in Versuchung geführt worden sein (vgl. Gen 3,1f),  sondern von deren eigenen Begierde. Gerade das letzte Beispiel macht deutlich, dass die eigene Begierde zwar zur Sünde führen kann, der Versucher aber ist der Teufel. Auch Paulus führt im 1. Korintherbrief an, dass Satan die Menschen in Versuchung führt (7,5 aaO). Ein Apostel Jakobus hätte dies mit Sicherheit gewusst.

 

Vollmacht und Beauftragung der Jünger

zur Heilung der Kranken durch Jesus

 

Mk 6,6b-7.12-13: Jesus zog durch die benachbarten Dörfer und lehrte. Er rief die Zwölf zu sich und sandte sie aus, jeweils zwei zusammen. Er gab ihnen Vollmacht die unreinen Geister auszutreiben … Die Zwölf machten sich auf den Weg und riefen die Menschen zur Umkehr auf. Sie trieben viele Dämonen aus und salbten viele Kranke mit Öl und heilten sie.

 

Mt 10,1: Dann rief er seine zwölf Jünger zu sich und gab ihnen die Vollmacht, die unreinen Geister auszutreiben und alle Krankheiten und Leiden zu heilen.

 

Mt 10,5-8: Diese Zwölf sandte Jesus aus und gebot ihnen … Geht und verkündet: Das Himmelreich ist nahe. Heilt Kranke, weckt Tote auf, macht Aussätzige rein, treibt Dämonen aus!

 

Lk 9,1-2.6: Dann rief er die Zwölf zu sich und gab ihnen die Kraft und die Vollmacht, alle Dämonen auszutreiben und die Kranken gesund zu machen. Und er sandte sie aus mit dem Auftrag, das Reich Gottes zu verkünden und zu heilen. … Die Zwölf machten sich auf den Weg und wanderten von Dorf zu Dorf. Sie verkündeten das Evangelium und heilten überall die Kranken.

 

Lk 10,1-2.9: Danach suchte der Herr zweiundsiebzig andere Jünger aus und sandte sie zu zweit voraus in alle Städte und Ortschaften, in die er selbst gehen wollte. Er sagte zu ihnen: … Heilt die Kranken, die dort sind und sagt den Leuten: Das Reich Gottes ist euch nahe.

 

 

Anmerkung:

Jesus sandte nicht nur die zwölf Apostel aus, sondern gab auch noch zweiundsiebzig anderen Jüngern den Auftrag, das Reich Gottes zu verkünden und die Kranken zu heilen. Sowohl die Zwölf als auch die 72 anderen Jünger wurden zu zweit ausgesandt. Auch die Verhaltensregeln, die Jesus den zwölf Aposteln gebot, gleichen sehr den Verhaltensregeln für die zweiundsiebzig

anderen Jünger (vgl. Mk 6,6b-13; Mt 10,5-15; Lk 10,1-16). Die 72 anderen Jünger waren nicht den Aposteln gleich, denn sie erhielten von Jesus nicht die Vollmacht, der Eucharistie vorzustehen oder Sünden zu vergeben. Sie sind damit auch nicht den Priestern von heute gleichzusetzen. Da aber Auftrag und Vollmacht der zwölf als auch der 72 Jünger durch Jesus nahezu identisch sind, muss man wohl davon ausgehen, dass auch die 72 Jünger die Kranken salbten auch wenn z. B. das Markusevangelium die 72 Jünger unterschlägt.

 

 

 

Übertragung der Vollmacht zur Krankensalbung aufgrund des Jakobusbriefes – Festlegung des Spenderkreises

 

 

Konzil v. T.: DS 1697: Was nun aber die Bestimmung über diejenigen anbelangt, die dieses Sakrament empfangen und spenden sollen, so wurde auch das in den vorher erwähnten Worten keineswegs dunkel überliefert. Denn es wird auch dort gezeigt, dass die eigentlichen Spender dieses Sakramentes die Presbyter der Kirche sind (Kan. 4); unter diesem Namen dürfen an dieser Stelle nicht die Ältesten dem Lebensalter nach oder die Vornehmsten im Volke verstanden werden, sondern entweder die Bischöfe oder die Priester, die von ihnen ordnungsgemäß durch die „Auflegung der Hände des Presbyteriums“ (1 Tim4,14) geweiht wurden (Kan. 4).

 

 

Jak 5,14-16: Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Ältesten der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen

und ihn im Namen des Herrn salben.

Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben.

Darum bekennt einander eure Sünden,

und betet für einander, damit ihr geheilt werdet.

 

Anmerkung

Hält man sich an den „Buchstaben“ des Jakobusbriefes (5,14f aaO) so treten weitere Fragen hinsichtlich des Spenderkreises als auch des Begriffes „Älteste“ auf, die offensichtlich auch das Konzil v. Trient beschäftigten:

Ist einer (Singular) von euch krank? Dann rufe er die Ältesten (Plural) der Gemeinde (Singular) zu sich; sie (Plural) sollen Gebete über ihn (Singular) sprechen und ihn (Singular) im Namen des Herrn mit Öl salben (Jak 5,14).

Nach dieser Formulierung muss man davon ausgehen, dass mehrere Älteste in einer Gemeinde vorhanden waren, die seelsorgliche Aufgaben wahrnahmen. Paulus schreibt in seinem Brief an die Philipper: „… an die Heiligen in Christus Jesus, die in Philippi sind, mit ihren Bischöfen (bezgl. Ältesten vgl. Beitrag: Diakone-Älteste-Apostel dieser Web-Seite) und Diakonen“ (1,1 aaO). Er spricht nicht von Priestern wie das Konzil von Trient. In der Anmerkung zu 1,1 Phil der Einheitsübersetzung steht: Die „Bischöfe“ und „Diakone“ sind Männer, die innerhalb der Gemeinde wichtige Dienste übernommen haben. Sie treten als Kollegium auf.“ Auch aus dem ersten Brief des Apostels Paulus an Timotheus, der Richtlinien über die Ausübung eines kirchlichen Amtes enthält, ergibt sich, dass damals offensichtlich nur Bischöfe und Diakone kirchliche Ämter in der Gemeinde wahrnahmen, denn auch in diesem Brief spricht Paulus nur den „Bischof“ (3,1 – 7 aaO) und „die Diakone“ (3,8 – 13 aaO) an. Hätte es damals in den christlichen Gemeinden bereits auch den Stand der Priester gegeben, wie er vom Alten Testament her bekannt ist und von dem auch in den Evangelien die Rede ist, so wären auch diese Gruppe von Paulus im 1Tim erwähnt und seine Anforderungen an jene Gruppe genannt worden. Hinzu kommt, dass die Dienstbezeichnungen „Bischof“ und „Diakon“ wahrscheinlich eine Kreation des Apostels Paulus sind und sich diese Begriffe weder in den Evangelien noch im Bericht über die Beauftragung der Sieben in der Apostelgeschichte wieder finden. Erst nach der Bekehrung des Saulus finden sich Älteste in der christlichen Gemeinschaft. Paulus benennt in keinem seiner Briefe die Spender der Krankensalbung und hält sich auch über die Aufgabenaufteilung unter den Amtsträgern sehr bedeckt. Fest steht aber, dass sich die Bedeutung beider Gruppen im Laufe der Geschichte gewandelt hat. So hatten die Bischöfe (Älteste) nicht die Bedeutung der Apostel und der Bischöfe von heute. 

Bedenkt man andererseits, dass Paulus sein Wissen über Jesus Christus einer Vision verdankt (sh. Gal 1,11-12), dann wusste er auch mit ziemlicher Sicherheit von der Beauftragung der 72 anderen Jünger Jesu durch den Herrn, und so hat auch er weitere Mitarbeiter erwählt, die er „Bischöfe“ und „Diakone“ genannt hat; wobei Paulus auch noch von (weiteren) "Aposteln" spricht (z. B. Andronikus und Junia-s), die zu "seinem Volk" gehören und mit ihm im Gefängnis waren (sh. Röm 16,7) . Wer zum Kreis der Ältesten zählt und wer nicht ist konkret nicht festgelegt. Selbst Petrus bezeichnet sich als Ältester (1Petr 5,5). Es ist aber ersichtlich, dass in einer (1) Gemeinde mehrere Älteste sein können (Jak 5,14;)  (Bischöfe) und Diakone (sh. Phil 1,1), die als Kollegium einer Gemeinde vorstanden. Nach der Formulierung von 1Tim17 ist anzunehmen, dass es Älteste gab, die das Amt des Vorstehers (Leiters) ausübten und Älteste, die andere Aufgaben hatten. Papst Fabian (236 – 250 n. Chr.) teilte die Stadt Rom in sieben kirchliche Bezirke auf deren Leitung sieben Diakonen übertragen worden sind.  Hippolyt (235) zählt die Diakone zur Gruppe derer, die durch Handauflegung bestellt werden. Es dürfte daher verfehlt sein, aus der Handauflegung in 1Tim 4,14 auf den Kreis der Spender der Krankensalbung zu schließen und ihn zu beschränken wie dies das Konzil von Trient aufgrund des fraglichen Jakobusbriefes tat. Geht man davon aus, dass die Konzilsväter wussten, dass auch 72 andere Jünger von Jesus mit der Heilung der Kranken und dessen Salbung bevollmächtigt und beauftragt worden sind (sh. Lk 10,1 ff), die aber nicht zu den Aposteln zählten und auch nicht die Vollmachten von Priestern besaßen, so ist die Beschränkung des Spenderkreises durch das Konzil v. T. noch unverständlicher. Auch muss man wohl annehmen, dass die Konzilsväter (und auch Kardinal Ratzinger) nicht nur den Jakobusbrief kannten, sondern auch die Apostelgeschichte aus der hervorgeht, dass Philippus einer, der von den zwölf Aposteln erwählten sieben Mitarbeitern (Diakonen), in Samarien das Evangelium verkündet und getauft hat, sowie viele Besessene befreit und viele Lahme und Krüppel geheilt hat (sh.  Apg 8,4-13). In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, dass die Vollmacht Kranke zu heilen von Jesus nicht separat erteilt worden ist wie z. B. die Vollmacht das Abendmahl zu feiern oder die Vollmacht, Sünden zu vergeben. Die Vollmacht Kranke zu heilen wurde vom Sohn Gottes in Zusammenhang mit dem Auftrag, das Reich Gottes zu verkünden (im Block), erteilt. Die Heilung der Kranken sollte offensichtlich die Worte der Verkünder der Frohbotschaft glaubhafter machen und den Glauben der Hörer stärken, wie dies beim Wirken des Diakons Philippus zu sehen ist. Als dessen Hörer die Wunder sahen, die er tat (Lahme und Krüppel wurden geheilt, Besessene befreit), ließen sie sich taufen und glaubten (vgl. Apg 8,4f). Heilungen und Befreiungen sollten also der Verkündigung dienen und nicht der Verbesserung des Einkommens der Spender der Krankensalbung. Nachdem die Apostel in Jerusalem hörten, dass Samarien das Wort Gottes angenommen hat, schickten sie dann auch Petrus und Johannes hin (sh. Apg 8,14). Somit wusste auch der Apostel Jakobus von den Krankenheilungen des Diakons Philippus. Es musste also den erlauchten Konzilsvätern (und auch Kardinal Prof. DDr. Ratzinger) doch eigentlich bewusst gewesen sein, dass kein Apostel Jakobus angesichts des Wirkens des Philippus Diakone von der Spendung der Krankensalbung ausgeschlossen hätte. Hat dem wirklichen Verfasser des Jakobusbriefes dieses Wissen gefehlt?  Gab es vielleicht andere, weniger sachliche Gründe, die die Konzilsväter zu ihrer Argumentation veranlasst haben? Bei den Recherchen muss man wohl auch in Betracht ziehen, dass in zeitlicher Nähe zum Konzil v. Trient kirchliche Persönlichkeiten sehr darauf bedacht waren, alle möglichen Einnahmequellen auszuschöpfen (z. B. Verkauf von Ablassbriefen) und dass damals die Krankensalbung als "letzte Ölung" (Sterbesakrament) gespendet worden ist. Wie der Begriff "letzte Ölung" andeutet, trat dann früher oder später nicht selten der Tod ein, mit dem eine Änderung der Vermögensverhältnisse einher ging. Letztlich sollte dieses Sakrament vorwiegend nur dem "schwer erkrankten Gläubigen" gespendet werden. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass die Bischöfe bei dem Konzil von Trient darum kämpften, dass auch sie als Spender der "letzten Ölung" infrage kommen (und damit nach mehr Arbeit verlangten) und den Diakonen die Spendung dieses Sakramentes und damit die Entlastung der Priester nicht mehr erlaubt worden ist. Seltsamer weise mangelt es hier auch noch an Protokollen über die Beratung der Konzilsväter hinsichtlich dieses Punktes.  - Wonach verlangt die Seele denn brennender als nach der Wahrheit.

 

Anmerkung zur Verbindlichkeit des Jakobusbriefes

 

Während das K. v. Trient den Jakobusbrief wegen der Nähe des vermeintlichen Verfassers zum Herrn Jesus (Apostel und Bruder des Herrn) als verbindlich ansieht, erklären die Bibelwissenschaftler und Bischöfe, die an der Einheitsübersetzung mitgewirkt haben durch das Vorwort zum Jakobusbrief: Es geht nicht um die Entfaltung oder Verteidigung von Lehren (wie dies das Konzil von Trient gesehen hat), sondern um die Mahnung zu einer tatkräftigen Verwirklichung des Evangeliums. Wichtig war dem Verfasser, die

Krankensalbung zu erwähnen. - Frage: Warum betrachtet man dann die Beschränkung des Spenderkreises der Krankensalbung durch das Konzil als verbindlich, wenn dies eigentlich belanglos ist? 

 

 

 

KKK Nr. 1516: Nur Priester (Bischöfe und Presbyter) sind die Spender der Krankensalbung (vgl. K. v. Trient: DS 1697; 1719).

 

Note der Kongregation für die Glaubenslehre bezüglich des Spenders des Sakraments

der Krankensalbung vom 11. Februar 2005 – unterzeichnet: Joseph Kardinal Ratzinger:

 

Der Codex des Kanonischen Rechtes greift in can. 1003 § 1 (vgl. auch can. 739 § 1 des Gesetzbuches der katholischen Ostkirchen) genau die Lehre des Konzils von Trient auf (XIV. Sitzung, can. 4: DS 1719; vgl. auch Katechismus der Katholischen Kirche Nr. 1516), wonach nur die Priester (Bischöfe und Presbyter) Spender des Sakraments der Krankensalbung sind.

 

Diese Lehre ist „definitive tenenda“. Weder Diakone noch Laien dürfen deshalb den genannten Dienst ausüben und jedes

entgegengesetzte Handeln bedeutet eine Vortäuschung des Sakraments.

 

 Kommentar zur Note über den Spender des Sakraments der Krankensalbung

der in einem Begleitschreiben von der Kongregation über die Glaubenslehre an die Vorsitzenden der Bischofskonferenzen gesandt worden ist.

 

…. Die katholische Theologie hat im Brief des Jakobus (5,14-15) die biblische Grundlage für das Sakrament der Krankensalbung gesehen. …Die Kirche hat unter dem Wirken des Heiligen Geistes in diesem Text im Laufe der Jahrhunderte die wesentlichen Elemente des Sakraments der Krankensalbung erkannt, die das Konzil von Trient (Sess. XIV, Kap. 1-3, cann. 1-4: DS 1695-1700, 1716-1719) in systematischer Form darlegt:

Subjekt: der schwer erkrankte Gläubige;

Spender: „omnis et solus sacerdos“;

Materie: die Salbung mit geweihtem Öl;

Form: Gebet des Spenders;

Wirkungen: Heilsgnade, Vergebung der Sünden, Erleichterung des Kranken.…

 

Anmerkungen:

Der im vorgenannten Begleitschreiben als „sachkundiger Experte“ bezeichnete Kommentator hat seine Ausführungen im Wesentlichen auf die Aussagen von Päpsten und Kirchenversammlungen gestützt, die alle davon ausgegangen sind, dass der

Jakobusbrief wirklich vom Apostel Jakobus stammt und deshalb die einschlägigen Aussagen der Evangelien offensichtlich als zweitrangig angesehen haben. In wieweit der Heilige Geist dazu beigetragen haben soll (wie der Kommentator zu erkennen glaubt), bleibt noch zu klären. Der Kommentator ging außerdem mit keinem Wort auf andere neutestamentliche Aussagen zu Krankenheilungen des Herrn und seiner Jünger ein. Er nahm auch keine Würdigung der Periskope Lk 10,1-16 vor, was den Spenderkreis anbelangt. Es ist aber sehr unwahrscheinlich, dass der Heilige Geist, der Gott der Wahrheit, Jesus von Nazareth (Gottes Sohn) anleitet, neben den Aposteln auch noch 72 andere Jünger, die keine Priester waren, mit der Heilung von Kranken zu beauftragen, aber auf dem Konzil v. T. die Konzilsväter inspiriert, nur Priester und Bischofe für die Vornahme der Krankensalbung zuzulassen. Zur Durchsetzung der eigenen Ziele machte es natürlich für die Glaubenskongregation als auch für den Kommentator wenig Sinn, auf die bibelwissenschaftlichen Forschungen bezüglich des Verfassers des Jakobusbriefes, wie sie sich in der von den deutschsprachigen Bischöfen herausgegebenen Einheitsübersetzung niedergeschlagen haben, einzugehen. Trotzdem lehrt die kath. Kirche weiterhin, dass die Mysterien des Lebens Jesu, die Grundlagen für die Sakramente sind - das, „was an unserem Erlöser sichtbar war“ (Nr. 1115 KKK). - Sichtbar war, dass Jesus neben den Aposteln auch noch 72 andere

Jünger bevollmächtigt und beauftragt hat, Kranke zu heilen.

 

Zum „Subjekt: Der schwer erkrankte Gläubige“: Das Neue Testament zeigt, dass Christus jede Art von Krankheiten geheilt hat (Mk 3,1-6 – Heilung des Mannes, dessen Hand verdorrt war; Mk 7,31-37 – Heilung eines Taubstummen; Mk 8,22-26 u. 10,46-52 - Heilung eines Blinden; Mt 17,14-21 – Heilung eines mondsüchtigen Jungen; etc., also nicht nur Schwerkranke wurden geheilt. Der Auftrag an seine Jünger lautete deshalb: Heilt die Kranken (ohne Einschränkung). Selbst der fragliche Jakobusbrief nennt weder eine Einschränkung noch eine Bevorzugung wie dies das Konzil v. T. macht („vor allem aber …“). Die Salbung der Kranken diente nach den Vorgaben des Herrn und dem Beispiel der Apostel der Heilung der Kranken und nicht als Vorbereitung auf deren Tod - es gab keine letzte Ölung zu Zeiten des irdischen Jesus als Vorbereitung auf den Tod; zu letzterem findet sich im Neuen Testament kein Beispiel. Trotzdem lehrt die kath. Kirche weiterhin, dass die Mysterien des Lebens Jesu, die Grundlagen für die Sakramente sind - das, „was an unserem Erlöser sichtbar war“ (Nr. 1115 KKK).

 

Zum Spender: (sh. auch vorausgehende Anmerkung zur Übertragung der Vollmacht zur Spendung der Krankensalbung …)

Bei dem im vorgenannten Kommentar zitierten Brief von Papst Innozenz I. (vom 19. März 416 – also Jahrhunderte nach Abfassung des Jakobusbriefes) geht es um die Frage, ob nur Priester die Krankensalbung spenden dürfen oder auch Bischöfe dazu berechtigt sind, nicht aber um die Frage, ob auch Diakone das Sakrament spenden dürfen. Die nichtfundierte Schlussfolgerung, dass deshalb von jeher nur Priester und Bischöfe dieses Sakrament gespendet haben, steht damit im krassen Widerspruch zu den Ausführungen im Lexikon für Theologie und Kirche zu diesem Thema, wonach nicht nur kirchliche Amtsträger das geweihte Öl als Träger der Gnade, d. h. als sakramentales Zeichen angewandt haben sondern beliebige Spender. Der erwähnte Kommentator zur Note bezüglich des Spenders der Krankensalbung versucht dann seine Haltung hinsichtlich des Spenderkreises dahingehend zu untermauern, indem er auf das Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen von 1990 verweist. Ist dieser Hinweis eine hinreichende wissenschaftliche Begründung für die Richtigkeit der eigenen Meinung indem man auf Gruppen verweist, die dem gleichen Irrtum erlegen sind? - "Wonach verlangt die Seele denn brennender als nach der Wahrheit?(!)"

 

Zu den Wirkungen: - Vergebung der Sünden – Heilungserfolg  (Gebet des Spenders)

 

DS 1717: Kann. 2: Wer sagt, die heilige Salbung … vergebe keine Sünden … der sei mit dem Anathema belegt.

 

Anmerkung:

 

1. Aus welcher in den Evangelien festgehaltenen Krankenheilung durch Jesus Christus oder durch seine Apostel ist ersichtlich, dass infolge der körperlichen Heilung eines Kranken auch dessen Sünden vergeben worden sind?(!) Aus keiner dort

aufgezeichneten Krankenheilung geht hervor, dass der durch den Herrn Geheilte vor der Heilung seine Sünden bekannt hat. Es ist zwar in Mk 2,1-12 von Sündenvergebung und Heilung die Rede; doch hier diente die Heilung des Gelähmten als Beweis, dass Jesus bevollmächtigt war, auch die Sünden zu vergeben. Heilung des Leibes und die Heilung der Seele durch Vergebung der

Sünden wurde vom Herrn getrennt behandelt. Die Vollmacht, Sünden zu vergeben, hat der Herr den Aposteln erst nach seiner Auferstehung erteilt und nicht schon zu dem Zeitpunkt ihrer Bevollmächtigung zur Krankenheilung. Auch der vom Konzil

v. T. zitierte Jakobusbrief unterscheidet zwischen der Heilung des Leibes und der Heilung der Seele (sh. 5,15-16 aaO).

 

2. Jak 5,15 sagt zunächst, dass das „gläubige“ Gebet den Kranken retten wird

    und wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben. Doch dann erläutert Vers 16 aaO das in Vers 15 Gesagte:

Darum

    (a) bekennt einander eure Sünden, (damit sie euch vergeben werden) und

    (b) betet füreinander, damit ihr geheilt werdet.“

Der Verfasser des Jak-Briefes bringt somit zum Ausdruck, dass nach seiner Meinung

   durch das Bekennen der Sünden Vergebung erfolgt und

   durch das gläubige Gebet die Heilung (Rettung des Kranken).

Darum bestärkt und ergänzt er in Bezug auf die Heilung des Körpers: „Viel vermag das inständige Gebet eines Gerechten“

(5,16 b aaO).

Entscheidend für den Heilungserfolg ist demnach das inständige Gebet eines Gerechten (und wer ist schon ein Gerechter). Welche Bedeutung misst also der Verfasser des Jakobusbriefes der Salbung selbst zu? ... Die gleichen Konzilsväter, die bei der Festlegung des Spenderkreises der Krankensalbung diesen Jakobusbrief zugrunde gelegt haben, haben ferner entschieden, dass die Wirkmächtigkeit eines Sakramentes nicht von der "Qualität" des Spenders (also nicht vom inständigen Gebet) abhängig ist, um damit den Reformatoren zu widersprechen. Der Jakobusbrief sagt aber genau das Gegenteil nämlich, dass es sich um einen Gerechten (Salbungsspender) handeln muss und dass dessen Erfolg letztlich von dessen inständigen Gebet abhängt. Betrachtet man also diese konträren Aussagen so drängt sich die Frage auf: Wie viele Konzilsväter haben nicht gelesen, wofür sie ihren Namen hergegeben haben oder was vielleicht "ergänzt" worden ist. 

Ungeachtet dessen kann es sein, dass Belastungen der Seele auch den Leib krank machen. Diese Belastungen werden aber nicht durch die Salbung der Kranken entfernt, sondern durch eine separate Behandlung: durch Bekennen (Aussprechen) der Schuld – wie auch immer. Die Vergebung der Sünden ist also nach dieser Periskope des Jakobusbriefes keine Frucht der Krankensalbung sondern des Bekenntnis von Schuld und Sünde.  Wenn also die Katholische Kirche lehrt, dass durch die Salbung des Kranken die Sünden vergeben werden (KKK Nr. 1520) geht sie dann nicht sowohl über das Beispiel Jesu bezüglich seiner Heilung der Kranken als auch über die Vorgaben des Jakobusbriefes hinaus?(!)

 

3. Würde man der Krankensalbung seine ursprüngliche Bedeutung wieder verleihen, so gäbe es keine „Letzte Ölung“ mit dem vorrangigen Ziel mancher Angehöriger von Kranken, den Kranken erst im Sterben die Krankensalbung zu spenden, damit sie nicht erfahren, dass ihr Ende gekommen ist. Hier ist oft kein Bekennen der Schuld durch den Kranken mehr möglich. Hier glaubt niemand mehr an Heilung, sondern hofft auf baldige Erlösung durch den Tod. Trotzdem wird in diesem Fall oft alles versucht, einen Priester zu erreichen (nicht selten auch in der Nacht), der die Krankensalbung (Letzte Ölung) spendet, nicht zur Heilung des Kranken sondern zur Rettung von dessen Seele angesichts des bevorstehenden Todes und zur Tröstung der Angehörigen.

   Würde man der Krankensalbung seine ursprüngliche Bedeutung wieder verleihen, so gäbe es in Altenheimen ( Alter allein ist keine Krankheit, auch nicht der altersbedingte biologische Abbau der Körpers) oder bei speziellen Gottesdiensten anderenorts keine Massensalbung als Ersatz des Bußsakramentes. Leider verleitet das Konzil v. T. zu dieser widrigen Praxis. - Wer sagt, die heilige Salbung … vergebe keine Sünden … der sei mit dem Anathema belegt.“

Trotzdem behaupten das Konzil v. T. und der Katechismus, dass sich im Sakrament der Krankensalbung wieder spiegelt, „was an unserem Erlöser sichtbar war“.

  Würde man der Krankensalbung seine ursprüngliche Bedeutung wieder verleihen, so würde mancher Gläubige den Empfang des Bußsakramentes als Versöhnung mit Gott gerade bei schwerer Erkrankung schätzen und der Krankensalbung die Bedeutung zumessen, der ihr von Anfang an zugedacht worden ist, nämlich als Sakrament, das der Heilung des Kranken dienen soll. Es wird immer wieder behauptet, dass die Katholische Kirche die wahre Kirche sei, wobei sie sich auch auf die Apostolizität beruft. Für Jesus ist aber nicht die Abstammung entscheidend (sh. Mk 3,35; Lk 11.27-28). Jesus sagt: Ich bin der Weg, die Wahrheit und das Leben (Joh 14,6). Wer mein Jünger sein will, der folge mir nach. Es gibt aber nur eine Wahrheit und nicht eine Wahrheit des Herrn und eine Wahrheit der Nachfolger der Apostel. 

Kann man nach Jahrhunderten von kirchlicher Seite immer noch nicht eingestehen, dass man sich hinsichtlich des Jakobusbriefes auf dem Konzil von Trient geirrt hat (was für die Glaubwürdigkeit der Kirche nicht von Nachteil wäre)? Oder lässt der Narzissmus ein Eingestehen von Fehlern nach wie vor nicht zu?

Ist es notwendig, dass man in all den Fällen, die das Konzil von Trient genannt hat, immer mit dem Anathema droht (um jede Suche nach der Wahrheit zu verleiten)  und wie lassen sich diese Drohungen mit der anderen immer wieder empfohlenen Barmherzigkeit vereinbaren?

Augustinus: „Wonach verlangt die Seele brennender als nach der Wahrheit?“

 

Abschließende Bemerkung:

Das 2. Vatikanische Konzil lehrt, dass der Geist Gottes in allen Gläubigen wirkt (also nicht nur in den federführenden Persönlichkeiten der Kirche) und jeder Christ am prophetischen Amt Christi teilnimmt (2.Vat., Kirche, Nr. 12).

Aber:

   Redet ein Mächtiger, dann schweigen alle. Sie erheben seine Klugheit bis zu den Wolken.

   Redet ein Geringer, so heißt es: Wer ist denn das? Stolpert er, dann stoßen sie ihn noch. (analog zu Sir 13,22)

 

Johannes Baptista

 

 

 

NS. Sie dürfen mir gerne Ihre Meinung zu vorstehender Auslegung mit nachstehendem Mail-Vordruck mitteilen.

 

 

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